Grundsätzlich ja. Aber….
Voraussetzung für eine Mietminderung ist ein bestehender Mietvertrag. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Grad der Einschränkung der Bewohnbarkeit. Die Mietminderung muss gegenüber dem Vermieter am Besten schriftlich geltend gemacht werden. Und bitte „lassen Sie die Kirche im Dorf“!
Längst nicht jeder Schaden berechtigt gleich zum Umzug ins Hotel. Nach unserer Erfahrung ist es durchaus erfolgversprechend, wenn man sich als Mieter mit dem Vermieter und dessen Versicherung an einen Tisch setzt und eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung findet.