24-Stunden-Notruf (0561) 49 26 11

Was sie jetzt sofort machen können?!

Sofortmaßnahmen bei einem Wasserschaden

  • Je nach Wasserstand: STROM ABSTELLEN und Elektriker informieren
  • Wasser abstellen (falls der Ursprungsort des Wasserschaden nicht zugänglich sein sollte weil z.B. ein Mieter nicht da ist, bitte die Feuerwehr und/oder Polizei dazu rufen. Diese können die Wohnung dann legal öffnen!)
  • Bilder erstellen, Qualität egal!
  • Stehendes Wasser aufnehmen
  • DINO anrufen: (0561) 49 26 11 (bei mehr als 5cm Wasserpegel die Feuerwehr zu Hilfe rufen!)
  • Kleinmöbel, Teppiche etc. aus dem Schadenbereich entfernen
  • Verbleibende Möbel falls möglich auf Hölzer / Steine stellen
  • Luftentfeuchter als Sofortmaßnahme zur Schadenminderung aufstellen (Schadenminderungspflicht! Die weitere Sanierung wird dann später festgelegt)
  • Notruf der Gebäudeversicherung anrufen und Schaden melden
  • Hausratversicherung informieren (Hausrat, auch wenn er durch den Wasserschaden vollständig zerstört wurde, bitte nicht entsorgen oder im Freien lagern bevor die Hausratversicherung dies genehmigt hat!)
  • Defekte Bauteile (geplatztes Wasserrohr, korrodierter Rohrbogen, durchgerosteter Heizkörper etc.) auf keinen Fall entsorgen. Es handelt sich hierbei um Beweisstücke, ohne die Ihnen ggfs. eine Schadenregulierung durch Ihre Versicherung abgelehnt werden kann