Wie lange dauert in der Regel so eine Sanierung?
Die Dauer der gesamten Sanierung ist stark abhängig von der Dauer der Trocknung. Man geht von einer Regeltrocknungszeit von etwa 14-18 Tagen aus. Je nach Beschaffenheit der Baustoffe kann die Trocknung allerdings auch wesentlich länger dauern. Während zum Beispiel ein Hoch-Loch-Ziegel innerhalb von 14 Tagen deutlich abtrocknet, ist bei einem Kalksandstein mit einer erheblich längeren Trocknungsdauer zu rechnen. Neben den zu trocknenden Baustoffen haben z.B. auch die relative Luftfeuchte und die Raumtemperatur Einfluss auf die Dauer der Trocknung. Erst wenn die elektronisch ermittelten Messwerte eine ausreichende Trocknung belegen werden die nachfolgenden Sanierungsarbeiten ausgeführt.
Auch bei den Sanierungs- oder Wiederherstellungsarbeiten haben viele Faktoren wie z.B. Art des Baustoffs, Aufbauhöhen, Verkettung verschiedener Gewerke, Witterung etc. Einfluss auf die Dauer der Arbeiten.
Bei einem „normalen Wasserschaden“ ist von einem Zeitraum von etwa 4-6 Wochen auszugehen.
Wer bezahlt mir den verbrauchten Strom?
Sollte es sich bei dem Schaden um einen sogenannten „ersatzpflichtigen Schaden“ handeln, der von einer Versicherung reguliert wird, so gehören in der Regel auch die entstandenen Kosten für den verbrauchten Strom zum Schadenumfang dazu. Selbstverständlich stellen wir unserem Auftraggeber und dessen Versicherung gern eine detaillierte Stromaufstellung zur Verfügung.
Diese Aufstellung dient auch als Nachweis für den erhöhten Stromverbrauch beim jeweiligen Energieversorger.
Kann ich weiter in meiner Wohnung wohnen?
Grundsätzlich wird versucht, die Sanierungsarbeiten weitgehend so zu gestalten, dass die Wohnung weiter, wenn auch eingeschränkt, nutzbar bleibt. Dies ist aber leider nicht in allen Fällen möglich. Häufig sind z.B. Badezimmer UND Küche von einem Wasserschaden betroffen, so dass unter Umständen keine Möglichkeit zum Wasser zapfen, waschen oder kochen mehr gegeben ist. Auch Schimmelbefall in größerem Umfang kann dazu führen, dass eine Wohnung vorerst nicht mehr nutzbar ist.
Kann ich eine Mietminderung geltend machen oder ins Hotel ziehen?
Grundsätzlich ja. Aber….
Voraussetzung für eine Mietminderung ist ein bestehender Mietvertrag. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach dem Grad der Einschränkung der Bewohnbarkeit. Die Mietminderung muss gegenüber dem Vermieter am Besten schriftlich geltend gemacht werden. Und bitte „lassen Sie die Kirche im Dorf“!
Längst nicht jeder Schaden berechtigt gleich zum Umzug ins Hotel. Nach unserer Erfahrung ist es durchaus erfolgversprechend, wenn man sich als Mieter mit dem Vermieter und dessen Versicherung an einen Tisch setzt und eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung findet.
Wie laut ist so eine Trocknungsmaschine?
Irgendwo zwischen Toaster und Hubschrauber…..
Auch hier gilt, dass die Trocknungsanlagen möglichst so dimensioniert werden, dass die Bewohner und Nachbarn „so wenig wie möglich und nur so viel wie unbedingt nötig“ belästigt werden. Die Spannweite der Geräuschemission geht dabei von völlig lautlosen Infrarot-Dunkelfeldstrahlern über sehr leise Kleingeräte, tatsächlich vergleichbar mit einem Kühlschrank, bis hin zu extrem leistungsstarken Turbinen, die jedoch nur in unbewohnten Objekten eingesetzt werden.
Kann ich während die Anlage läuft das Haus verlassen um z.B. arbeiten oder einkaufen zu gehen?
Ja! Die in den Geräten verbaute Technik ist zum großen Teil auch Bestandteil in Geräten wie Kühlschränken und Klimaanlagen. Sämtliche Geräte sind BGV A3 geprüft. Rein technisch gibt es hier keinen Grund zur Sorge. Zu Beginn einer Trocknung kann es sein, dass die Behälter der Trockner 2-3x täglich geleert werden müssen. In aller Regel reicht aber 1x täglich aus. Sollten Sie länger abwesend sein, ist auch der Einsatz von Kondensatpumpen oder größeren Behältern möglich.
Kann meinen Kindern und/oder Haustieren etwas passieren?
Die Trocknungsgeräte sind so konstruiert, dass keine ernstzunehmende Verletzungsgefahr von ihnen ausgeht. Durch Anschlusskabel oder abgehende Schläuche können jedoch Stolperfallen entstehen. Des weiteren geben die Geräte unter Umständen Geräusche und Wärme ab. Möglicherweise passt auch so ein kleiner Kinderfinger durch ein Schutzgitter eines Trockners. Wir empfehlen daher den aufmerksamen Eltern die Kinder nicht direkt mit den Geräten spielen zu lassen.
(Mit Mama´s Mixer und Papa´s Bohrer spielen die lieben Kleinen ja schließlich auch nicht 😉 …)
Haustiere gehen den Geräten meistens freiwillig aus dem Weg.
Geht der muffige Geruch wieder weg?
Je nach Ursache für den Geruch sind unterschiedlich aufwendige Sanierungsmaßnahmen notwendig.
Häufig verschwindet der Geruch mit fortschreitender Trocknung von allein. Falls dies einmal nicht der Fall sein sollte gibt es verschiedene Verfahren der Geruchsneutralisation, so dass Sie nach der Sanierung keine Probleme mehr damit haben werden.
Wenn ich Leistungen selbst erbringe, bekomme ich diese dann bezahlt?
Sehr häufig werden Eigenleistungen entschädigt. Grundsätzlich ist es empfehlenswert alle Eigenleistungen aufzuschreiben und falls möglich auch Fotos davon zu erstellen. Sobald Sie eine/n Ansprechpartner/in von Ihrer Versicherung genannt bekommen haben, sollten sie alles Weitere mit ihm/ihr besprechen
Darf ich während der Sanierung die Fenster öffnen?
Ja, bitte!
Sie können während der Sanierung durchaus hin und wieder die Fenster öffnen. Dabei gibt es eigentlich nur zwei Kleinigkeiten zu beachten:
1. NICHT KIPPEN, bitte Quer öffnen
2. 2-3x täglich, nicht länger als 5 Minuten
Ausnahme: Die Temperatur im Raum steigt deutlich über 30°C. Dann bitte die Fenster offen lassen bis wieder etwa 22-24°C erreicht sind. Im Zweifel rufen Sie uns bitte an!
Darf ich die Geräte nachts ausschalten?
Je länger die Geräte am Stück laufen, desto eher kann die Trocknung abgeschlossen werden. Dennoch ist es niemandem zuzumuten, direkt neben einem laufenden Trockner zu schlafen. Bitte beachten Sie, dass ein abgeschaltetes Gerät bis zu 2 Stunden brauchen kann, bis der volle Wirkungsgrad wieder erreicht ist.
Man sollte also nur die Geräte abschalten, die wirklich stören.