Sollte es sich bei dem Schaden um einen sogenannten „ersatzpflichtigen Schaden“ handeln, der von einer Versicherung reguliert wird, so gehören in der Regel auch die entstandenen Kosten für den verbrauchten Strom zum Schadenumfang dazu. Selbstverständlich stellen wir unserem Auftraggeber und dessen Versicherung gern eine detaillierte Stromaufstellung zur Verfügung.
Diese Aufstellung dient auch als Nachweis für den erhöhten Stromverbrauch beim jeweiligen Energieversorger.