24-Stunden-Notruf (0561) 49 26 11

Was sie jetzt sofort machen können?!

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Was sollte man bei einem Wasserschaden machen?

Falls es doch einmal zu einem Wasserschaden kommen sollte:

  • Je nach Wasserstand: STROM ABSTELLEN und Elektriker informieren
  • Wasser abstellen (falls der Ursprungsort des Wasserschaden nicht zugänglich sein sollte weil z.B. ein Mieter nicht da ist, bitte die Feuerwehr und/oder Polizei dazu rufen. Diese können die Wohnung dann legal öffnen!)
  • Bilder erstellen, Qualität egal!
  • Stehendes Wasser aufnehmen
  • DINO anrufen: 24-Stunden-Notruf (0561) 49 26 11 (bei mehr als 5cm Wasserpegel die Feuerwehr zu Hilfe rufen!)
  • Kleinmöbel, Teppiche etc. aus dem Schadenbereich entfernen
  • Verbleibende Möbel falls möglich auf Hölzer / Steine stellen
  • Luftentfeuchter als Sofortmaßnahme zur Schadenminderung aufstellen (Schadenminderungspflicht! Die weitere Sanierung wird dann später festgelegt)
  • Notruf der Gebäudeversicherung anrufen und Schaden melden
  • Hausratversicherung informieren (Hausrat, auch wenn er durch den Wasserschaden vollständig zerstört wurde, bitte nicht entsorgen oder im Freien lagern bevor die Hausratversicherung dies genehmigt hat!)
  • Defekte Bauteile (geplatztes Wasserrohr, korrodierter Rohrbogen, durchgerosteter Heizkörper etc.) auf keinen Fall entsorgen. Es handelt sich hierbei um Beweisstücke, ohne die Ihnen ggfs. eine Schadenregulierung durch Ihre Versicherung abgelehnt werden kann

Wie kann man einem Wasserschaden vorbeugen?

Grundsätzlich sind die Möglichkeiten einem Wasserschaden vorzubeugen oder ihn ganz zu verhindern sehr eingeschränkt. Hier aber einige wenige Möglichkeiten: Betätigen Sie regelmäßig (1-2x jährlich) die Rückstauklappen (soweit vorhanden) in den Ableitungsrohren Verwenden Sie Wasserstopp-Systeme bei permanent an das Wassersystem angeschlossenen… Ganzen Artikel anzeigen!